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Die Mietpreisbremse ist letztlich eine Wohnraumbremse

PRESSEINFORMATION

BUND DER WOHNUNGS- UND GRUNDEIGENTÜMER

Bereits bei Einführung der Mietpreisbremse im „Jahr 2015 wurde deren Wirkungslosigkeit von vielen Kritikern vorhergesagt, so auch von dem Vorsitzenden des Bundes der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. (BWE) Thomas Fuhrmann. Das  Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat zwischenzeitlich selbst eingeräumt, dass die Mietpreisbremse „nicht zu den erhofften Wirkungen" geführt habe. Darüber hinaus haben einige Gerichte in den Bundesländern, so auch in Bayern, die auf Basis der bisherigen Mietpreisbremse erlassenen Mieterschutzverordnungen als unwirksam erachtet, so dass rechtlich umstritten ist, ob diese derzeit überhaupt noch gelten. Inzwischen wird die Mietpreisbremse mit dem sog. „Mietanpassungsgesetz" (MietAnpG) nachgebessert. Dieses sieht u.a. vorvertragliche Auskunftsverpflichtungen des Vermieters bei Vertragsabschluss zur bisherigen Miete vor und vereinfacht Rügemöglichkeiten des Mieters. Ein weiterer Punkt betrifft das Thema Modernisierung. Die Umlage, also der Anteil der Modernisierungskosten, die auf die Mieter umgelegt werden kann, soll in Gebieten mit Kappungsgrenze von derzeit 11 % auf 8 % sinken und auf 5 Jahre beschränkt sein. Zudem wird erstmals ein absoluter Betrag für die max. zulässige Mieterhöhung nach Modernisierung festgelegt: nämlich max. € 3,00 / m2 binnen eines Zeitraums von 6 Jahren.

Jeder kann sich vorstellen, was diese Gängelung bei  Vermietern und Investoren bewirken wird.

Daher haben die BWE-Delegierten auf ihrer letzten Versammlung einstimmig folgende Resolution beschlossen:

1. Der BWE fordert die ersatzlose Streichung des Gesetzes
über die Mietpreisbremse

2. Der BWE fordert den Gesetzgeber auf, entsprechende
Gesetzgebungsvorhaben nicht weiter zu verfolgen.

Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Dachauer Str. 31
80335 München
Telefon (089) 59 79 37
Fax (089) 59 79 38
V.i.S.d.P.: Thomas Fuhrmann

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