BWE Berlin und Brandenburg (Bund der Wohnungs- und Grundeingentümer) |
Landesregierungen können sich bis zum 31.12.2020 entscheiden, ob sie Verordnungen für Gemeinden erlassen, in denen eine Mietpreisbegrenzung gelten soll. Wenn eine solche Verordnung erlassen wird, wie z.B. in Berlin, dann muss eine solche Verordnung befristet sein. Ihre maximale Laufzeit beträgt 5 Jahre. Daraus folgt, dass spätestens am 31.12.2025 alle Mietpreisbegrenzungen enden, es sei denn der Gesetzgeber beschließt eine neue Mietpreisbremse.
Eines ist jedenfalls sicher: Der Gesetzgeber hat keine einfache Regelung geschaffen. Ob sie überhaupt das Ziel der Dämpfung des Mietanstiegs erreichen wird, wird die Zukunft zeigen.
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer in der Ausgabe 03/2023 ist erschienen.
BERLINER MIETSPIEGEL 2023
Der aktuelle Berliner Mietspiegel 2023 liegt vor.
BERLINER MIETENDECKEL GESCHEITERT
Aktueller Artikel aus der Wohnung & Haus mit Rechtsanwalt Carsten Pagel.
BERLINER MIETENDECKEL
Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Aktualisierte Fassung (Sonderbeilage Expertentipps 05-2021).
AKTUELLER EXPERTENTIPP
WEG-Reform 2020
PRESSEINFORMATION
Die „Mietpreisbremse"
ist letztlich eine
„Wohnraumbremse"
PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.
UNTERVERMIETUNG UND ZWECKENTFREMDUNG
- der BWE-Regionalkreis Berlin und Brandenburg hatte zur Informations-
veranstaltung eingeladen.