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Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig

 

PRESSEINFORMATION

 

BAYER. WOHNUNGS- UND GRUNDEIGENTÜMERVERBAND e.V.

Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters, um diese Wohnung nur als Zweitwohnung zu nutzen, hatte in den vergangenen Jahren ein grosses Konfliktpotential und ist auch von der Rechtsprechung nicht immer einheitlich gesehen worden. Insbesondere das Tatbestandsmerkmal „benötigen" ist bei einer Zweitwohnung sehr unterschiedlich beurteilt worden. Inzwischen kann es jedoch als gefestigte Rechtsprechung angesehen werden, dass eine Eigenbedarfskündigung auch bei einer Zweitwohnung zulässig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 22.08.2017 ausdrücklich bestätigt. Danach sei es nicht erforderlich, dass der Vermieter in der dem Mieter überlassenen Wohnung seinen Lebensmittelpunkt begründen wolle. Ausreichend sei vielmehr schon, wenn der Vermieter sich regelmäßig mehrfach im Jahr aus beruflichen Gründen für längere oder auch kürzere Zeiten in dieser Stadt aufhalten müsse und hierfür nicht mehr - wie in der Vergangenheit - auf eine Unterkunft im Hotel oder bei privaten Bekannten zurückgreifen wolle. Der Vermieter könne sich vielmehr seinen privaten Wohnbereich vorhalten, in dem er sich dann zu diesen Zeiten aufhalten könne. Dabei handelte es sich nicht um eine sog. Vorratskündigung, also um einen nur unbestimmten, nicht ausreichend konkreten Nutzungswunsch, sondern im vorliegenden Falle um einen detaillierten Vortrag zu der beruflichen und privaten Situation des Vermieters zur Begründung seiner Kündigung.

Rechtsanwalt Thomas Fuhrmann vom Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband (www.bwe-online.de) begrüßt diese Einschätzung des Bundesgerichtshofs, der damit der persönlichen Situation des Vermieters bei der Abwägung ein gebührendes Gewicht einräume, ohne dass dabei eine konkrete „Mindestnutzungsdauer" der Zweitwohnung entscheidend sein müsse. Vielmehr sei im Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Lebenssituation des Vermieters eine solche - für den Mieter doch sehr belastende - Kündigung rechtfertige.

 

Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e. V.

Dachauer Straße 31 • 80335 München • Telefon 0 89/59 79 37 • Telefax 0 89/55 35 32

V.I.S.d.P.: Thomas Fuhrmann

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