BWE Berlin und Brandenburg (Bund der Wohnungs- und Grundeingentümer) |
Fallbeispiel: K ist Mitglied im BWE und beabsichtigt eine Dachgeschoss-Eigentumswohnung (kein Neubauobjekt) von V zu kaufen. K wendet sich an den BWE mit der Prüfung folgender Unterlagen:
Der BWE prüft die Unterlagen und informiert K über die Richtigkeit oder die Notwendigkeit von Änderungen. Ein Rechtsschutzversicherer hätte hier darauf verwiesen, dass bisher kein Schaden eingetreten sei und somit kein Versich-erungsfall vorliege (keine Leistung durch den Versicherer). Im Nachhinein stellt sich heraus, dass V eine Undichtigkeit des Daches und einen dadurch entstandenen Wasserschaden verschwiegen hat. K wendet sich wieder an den BWE. Dieser informiert, dass K einen Schadener-satzanspruch gegenüber V hat bzw. wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurück-treten kann. K möchte die Wohnung behalten und verlangt daher Schadenersatz von V. Hier endet nun die Beratung durch den BWE, da nun ein Rechtsverstoß (arglistige Täuschung) vorliegt. Zur Durchsetzung seiner Interessen beauftragt K einen Rechtsanwalt. Da K auch eine Rechtsschutzversicherung hat (Immobilien-Rechtsschutz) und da nun ein Versicherungsfall vorliegt, ist diese eintrittspflichtig. Die Kosten für den Rechtsanwalt, eine mögliche Gerichtsver-handlung und ein mögliches Gutachten werden vom Rechtsschutzversicherer getragen. K profitierte von der Beratung des BWE vor Eintritt eines Streitfalles und durch die Kostenübernahme durch den Versicherer im Streitfall! |
Tabelle mit einer Übersicht der Leistungen.
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Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.