BWE-Berater-Meeting 2018 in Birkenwerder bei Berlin |
PRESSEINFORMATION
BUND DER WOHNUNGS- UND GRUNDEIGENTÜMER
Bereits bei Einführung der Mietpreisbremse im „Jahr 2015 wurde deren Wirkungslosigkeit von vielen Kritikern vorhergesagt, so auch von dem Vorsitzenden des Bundes der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. (BWE) Thomas Fuhrmann. Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat zwischenzeitlich selbst eingeräumt, dass die Mietpreisbremse „nicht zu den erhofften Wirkungen" geführt habe. Darüber hinaus haben einige Gerichte in den Bundesländern, so auch in Bayern, die auf Basis der bisherigen Mietpreisbremse erlassenen Mieterschutzverordnungen als unwirksam erachtet, so dass rechtlich umstritten ist, ob diese derzeit überhaupt noch gelten. Inzwischen wird die Mietpreisbremse mit dem sog. „Mietanpassungsgesetz" (MietAnpG) nachgebessert. Dieses sieht u.a. vorvertragliche Auskunftsverpflichtungen des Vermieters bei Vertragsabschluss zur bisherigen Miete vor und vereinfacht Rügemöglichkeiten des Mieters. Ein weiterer Punkt betrifft das Thema Modernisierung. Die Umlage, also der Anteil der Modernisierungskosten, die auf die Mieter umgelegt werden kann, soll in Gebieten mit Kappungsgrenze von derzeit 11 % auf 8 % sinken und auf 5 Jahre beschränkt sein. Zudem wird erstmals ein absoluter Betrag für die max. zulässige Mieterhöhung nach Modernisierung festgelegt: nämlich max. € 3,00 / m2 binnen eines Zeitraums von 6 Jahren.
Jeder kann sich vorstellen, was diese Gängelung bei Vermietern und Investoren bewirken wird.Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Dachauer Str. 31
80335 München
Telefon (089) 59 79 37
Fax (089) 59 79 38
V.i.S.d.P.: Thomas Fuhrmann
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer in der Ausgabe 02/2023 ist erschienen.
BERLINER MIETSPIEGEL 2023
Der aktuelle Berliner Mietspiegel 2023 liegt vor.
BERLINER MIETENDECKEL GESCHEITERT
Aktueller Artikel aus der Wohnung & Haus mit Rechtsanwalt Carsten Pagel.
BERLINER MIETENDECKEL
Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Aktualisierte Fassung (Sonderbeilage Expertentipps 05-2021).
AKTUELLER EXPERTENTIPP
WEG-Reform 2020
PRESSEINFORMATION
Die „Mietpreisbremse"
ist letztlich eine
„Wohnraumbremse"
PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.
UNTERVERMIETUNG UND ZWECKENTFREMDUNG
- der BWE-Regionalkreis Berlin und Brandenburg hatte zur Informations-
veranstaltung eingeladen.