BWE Berlin und Brandenburg (Bund der Wohnungs- und Grundeingentümer) |
Die Mietpreisbremse gilt nicht für die erstmalige Vermietung von Neubauwohnungen nach dem 1.10.2014, wobei der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnung durchaus vor dem 1.10.2014 liegen kann. Hat der Vermieter eine „Altbau“-Wohnung umfassend modernisiert, so ist die Mietpreisbegrenzung ebenso wenig darauf anzuwenden. Aber was ist eine „umfassende“ Modernisierung? Nach der Gesetzesbegründung[1] ist eine Modernisierung umfassend, wenn sie einen solchen Umfang ausweise, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerecht- fertigt erscheint. Umfassende Modernisierung bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Kosten eines (vergleichbaren) Neubaus in die Wohnung investiert wurden und dass die Räume hinsichtlich der sanitären und technischen Ausstattung sowie hinsichtlich des Schall- und Wärmeschutzes einer Neubau- wohnung entsprechen.
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer in der Ausgabe 03/2023 ist erschienen.
BERLINER MIETSPIEGEL 2023
Der aktuelle Berliner Mietspiegel 2023 liegt vor.
BERLINER MIETENDECKEL GESCHEITERT
Aktueller Artikel aus der Wohnung & Haus mit Rechtsanwalt Carsten Pagel.
BERLINER MIETENDECKEL
Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Aktualisierte Fassung (Sonderbeilage Expertentipps 05-2021).
AKTUELLER EXPERTENTIPP
WEG-Reform 2020
PRESSEINFORMATION
Die „Mietpreisbremse"
ist letztlich eine
„Wohnraumbremse"
PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.
UNTERVERMIETUNG UND ZWECKENTFREMDUNG
- der BWE-Regionalkreis Berlin und Brandenburg hatte zur Informations-
veranstaltung eingeladen.