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2. Wichtige Versicherungen für Immobilieneigentümer

Wohngebäudeversicherung:

Ereignisse wie etwa Feuer, austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, u.a. stellen eine bedrohliche Gefahr dar und können kostenintensive Schäden am Gebäude oder an Gebäudebestandteilen verursachen oder sogar die gänzliche Zerstörung Ihrer Immobilie bedeuten. Damit Sie im schlimmsten Falle neben einer Immobilien-Ruine nicht auch noch von einem finanziellen Ruin betroffen sind, ist der Abschluss einer Wohngebäude-versicherung sehr ratsam. Die versicherten Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel gelten soweit als Standard und sind in fast jeder Wohnge-bäudeversicherung inkludiert. Dennoch gibt es beachtliche Unterschiede im sogenannten „Wording“ der Versicherungsbedingungen, wobei die einzelnen versicherten Risiken Einschränkungen oder Erweiterungen unterliegen können. Im Falle eines eintretenden Schadens kann dies den Unterschied zwischen einer vollständigen Schadenserstattung und einer vollständigen Ablehnung durch den Versicherer bedeuten. Unterschiede gibt es oft auch bei der Höhe der versicherten Kosten, wie z.B. für Abriss, Aufräumung und Beseitigung, Bewegung und Schutz, etc. Optional besteht die Möglichkeit, weitere Gefahren wie z.B. Glasbruch von Gebäudeverglasung oder Elementarschäden ab-zusichern. Aufgrund der zunehmenden Wetterextreme (auch in der Region Berlin/Brandenburg) ist die Wahl einer solchen Elementarschadendeckung sehr sinnvoll. Diese leistet auch finanzielle Entschädigung z.B. bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung. Ebenso sollte geprüft werden, ob bestimmte Anlagen (z.B. Photovoltaikanlagen) mitversichert sind oder hierzu gesonderter Absicherungen bedürfen.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Haus- und Grundbesitz ist nicht nur mit Rechten verbunden. Eigentum verpflichtet auch. Von einem Grundstück gehen diverse Gefahren aus, sodass bestimmte Ereignisse eintreten können, für welche der Eigentümer haftbar gemacht werden kann. Beispielsweise können Passanten aufgrund eines ungenügend geräumten Gehweges stürzen und sich verletzen. Durch unebene Gehwegplatten, umstürzende Bäume, lose Dachziegel oder durch eine defekte Treppenhausbeleuchtung können schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Neben der Übernahme solcher finanziellen Einbußen prüft der Versicherer auch, ob die gegen Sie geltend gemachten Forderungen auch tatsächlich gerichtfertigt sind. Ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie wehrt der Versicherer ab („passiver Rechtsschutz“). Besonders bei fremdgenutzten bzw. vermieteten Wohneigentum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sehr wichtig, während private Eigennutzer prüfen sollten, ob dieser Versicherungsschutz ggf. bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.


Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Sobald auf Ihrem Grundstück wassergefährdende Stoffe gelagert oder verwendet werden, ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Insbesondere für Besitzer oder Betreiber von Heizöltanks oder Flüssiggastanks kommt dies in Betracht. Unabhängig von eigenem Verschulden („Gefährdungshaftung“) haften Sie als Tankanlagen-betreiber für sämtliche Schäden wie beispielsweise Umweltschäden. Sollte der Tankinhalt einmal ins Erdreich gelangen, sind damit Kosten meist in schwindelerregender Höhe für das Abbaggern, Abfahren und Entsorgen des kontaminierten Erdreiches verbunden sowie Gutachterkosten etc. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Folgen.

Weitere mögliche Versicherungen:
Je nach Absicherungsbedarf und individueller Betrachtungsweise können ergänzend u.a. folgende Versicherungen relevant sein:

  • Rechtsschutzversicherung (z.B. Vermieterrechtsschutz)
  • Mietnomadenversicherung (bei vermieteten Wohneinheiten)
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte (bei WEG)
  • Hausratversicherung (für Ihr „Hab und Gut“)
  • Personenbezogene Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-Lebensversicherung und Restschuldversicherung insbesondere bei bestehenden Finanzierungen)
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