V. Übergangsregelungen

Die Neuregelungen zur Mietpreisbremse gelten für alle neuen Verträge, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden.
Die Neuregelungen zur Modernisierung gelten für alle Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 vom Vermieter angekündigt werden. § 6 WiStG gilt für Verstöße, die ab dem 1. Januar 2019 erfolgen.

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser Artikel nur einen ersten Einstieg in das Thema bieten kann. Eine vertiefte Darstellung ist schon aus Platzgründen nicht möglich. Außerdem handelt es sich um neu eingeführte Regelungen, so dass zu vielen Einzelfragen noch keine Rechtsprechung vorliegen kann. Mit einer ständigen Weiterentwicklung der Rechtslage ist also zu rechnen.