I. Überblick

Der Bundestag hat am 18. Dezember 2018 das "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz)" verabschiedet.
Mit diesem Gesetz werden die Regelungen zur Mietpreisbremse verschärft sowie die Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter erheblich eingeschränkt.
Anlass für die Gesetzesänderung war der in den letzten Jahren festzustellende starke Mietanstieg insbesondere in den Ballungsräumen, der nach Ansicht des Gesetzgebers in erster Linie durch Mietsprünge bei der Neuvermietung sowie der Modernisierung von Wohnraum hervorgerufen worden ist.