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3. Wichtige Versicherungen für Bauherren

Die Errichtung von Bauwerken bedarf einer intensiven Planung und Vorbereitung. Sobald es an die Umsetzung geht und der erste Spatenstich erfolgt, ergeben sich zahlreiche Maßnahmen wie beispielsweise Bauausführungen, Bauüberwachungen, Koordinationstätigkeiten, u.v.m. Diese Maßnahmen dauern während der Bauphase über eine bestimmte Zeit an, in welcher besondere Risiken bestehen. Auch hier gibt es Versicherungen, die Sie als Bauherr nicht außer Acht lassen sollten.


Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen. Sie haften in uneingeschränkter Höhe für Sach-, Personen und Vermögens-schäden. Dies gilt vorerst unabhängig davon, ob Sie eine Baufirma beauftragt haben. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden Bauherren und sichert die finanziellen Folgen im Schadensfalle ab.


Bauhelferunfallversicherung:

Oft werden für einige Verrichtungen am Bau Eigenleistungen erbracht. Auch Freunde und Bekannte packen üblicherweise mit an. Denken Sie unbedingt auch an den Versicherungsschutz Ihrer Bauhelfer, da diese auf Ihrer Baustelle schnell einen Unfall erleiden können. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Bauhelfer von Ihnen bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden müssen. Da der gesetzliche Versicherungs-umfang nicht ausreichen könnte, ist es ratsam, diesen mit einer entsprechenden Bauhelferunfallversicherung zu erweitern. Ihre Bauhelfer sollten auch darauf achten, dass im Rahmen der eigenen Privathaftpflichtversicherung auch sogenannte „Gefälligkeits-handlungen“ mitversichert sind.


Feuerrohbauversicherung:

Die Feuerrohbauversicherung schützt Ihren Rohbau bis zur Fertigstellung gegen Brand, Blitzschlag und Explosion. Finanzierende Banken verlangen meist einen entsprechenden Nachweis über das Bestehen einer Feuerrohbauversicherung. Üblich ist, dass zwar eine Wohngebäudeversicherung für das „spätere“ Gebäude beantragt wird, jedoch kostenlos bis zur Fertigstellung die Feuerrohbau-versicherung gilt. Mit Fertigstellung des Gebäudes (i.d.R. max. 24 Monate) schließt der klassische Wohngebäudeversicherungsschutz „automatisch“ an. Neben der Feuergefahr sollten Ihr Rohbau und die entsprechenden Baumaterialen aber auch noch gegen diverse andere Gefahren versichert sein. Hierzu eignet sich ergänzend die Bauleistungsversicherung.


Bauleistungsversicherung:

Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bau- oder Bauwesenversicherung) übernimmt Schäden an Baumaterialien und am Rohbau, welche unvorhersehbar eintreten. Hierbei ist es nicht relevant, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer verantwortlich ist. Dazu zählen Schäden beispielsweise aufgrund von Unwetter, Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehlern. Auch der Diebstahl von bereits fest eingebautem Material kann der Bauherr versichern. In jedem Falle lohnt es sich auch hier, die Tarife der jeweiligen Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen. Klären Sie auch ab, inwieweit Ihr Bauunternehmer oder Bauträger ggf. bereits eine Bauleistungsversicherung mit welcher versicher-ten Bausumme abgeschlossen hat.

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