BWE Berlin und Brandenburg (Bund der Wohnungs- und Grundeingentümer) |
Bereits am 18. Juni 2019 hat der Berliner Senat sogenannte Eckpunkte für einen "Berliner Mietendeckel" veröffentlicht. Angekündigt wurden unter anderem ein Einfrieren der Mieten auf den Stand vom 18. Juni 2019, die Einführung von Mietobergrenzen sowie Einschränkungen bei der Umlage von Modernisierungskosten.
Am 30. Januar 2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietWoG Bln) beschlossen, das am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Gegen das Gesetzesvorhaben werden erhebliche politische, wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht.
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer in der Ausgabe 01/2024 ist erschienen.
BERLINER MIETSPIEGEL 2023
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PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.