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I. Einführung

Bereits am 18. Juni 2019 hat der Berliner Senat sogenannte Eckpunkte für einen "Berliner Mietendeckel" veröffentlicht. Angekündigt wurden unter anderem ein Einfrieren der Mieten auf den Stand vom 18. Juni 2019, die Einführung von Mietobergrenzen sowie Einschränkungen bei der Umlage von Modernisierungskosten.


Am 30. Januar 2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietWoG Bln) beschlossen, das am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Gegen das Gesetzesvorhaben werden erhebliche politische, wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht.

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