Rechtsberatung durch BWE

Starkregenschutz

In diesem Fall kann nur noch ein Service helfen, den nur wenige Versicherer anbieten. Der Starkregenschutz. Hierbei werden Schäden am Gebäude auch dann gezahlt, wenn das Grundstück nicht überflutet war! Während bei der Elementarschadenversicherung die Überflutung des Grund- stückes ursächlich für den vollgelaufenen Keller sein muss, reicht beim Starkregenschutz ein überdurchschnittlicher Regenguss.

In diesem Fall muss guter Rat jedoch nicht teuer sein. Fragen Sie einfach Ihren Versicherungsmakler. Dieser wird Ihnen ein pas- sendes Produkt anbieten können!

Rechtsberatung durch den BWE im Verhältnis zu den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung

Für Haus- und Wohnungseigentümer bietet sich die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer (BWE).  Die Mitglieder dieses Verbandes profitieren von zahlreichen Beratungsleistungen. So werden z.B. notarielle Kaufverträge geprüft, Fragen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen beantwortet oder Hilfestellungen für Vermieter gegeben. Durch das weit verzweigte Netzwerk werden diese Fragen von Sachkundigen Mitarbeitern des BWE, wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern beantwortet. Die Mitglieder des BWE haben somit die Möglichkeit, sich im Vorfeld ausführlich und kostenfrei beraten zu lassen, damit es nicht zu einem Rechtsstreit kommt.

Hier liegt auch der Vorteil des BWE gegenüber einer Rechtsschutzversiche-rung. Während die Rechtsschutz- versiche-rung erst im Versicherungsfall (behaupteter Rechts- verstoß) leistet, erhalten die Mitglieder des BWE die Beratungs- leistungen auch, wenn kein Verstoß vorliegt.

Sollte es dennoch Streitigkeiten geben, hilft oft nur noch ein Rechtsbeistand zur Durchsetzung der eigenen Interessen. Die Dienste eines Rechtsan-waltes sind jedoch mit Kosten verbunden – Kosten, die der BWE für seine Mitglieder nicht über- nehmen kann!

Hier wiederum liegt der Vorteil bei der Rechts- schutzversicherung! Sofern es sich um einen mitversicherten Sachverhalt handelt und die Aussicht auf Erfolg gegeben ist, übernimmt der Versicherer die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht und ggf. Sachverständige.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass der BWE vorrangig Fragen im Zusammenhang mit der Immobilie beantwortet, während der Rechtsschutzversicherer die Kosten zur Durchsetzung der eigenen Interessen im Schadenfall übernimmt.

Für Haus- und Wohnungseigentü-mer ist daher eine Kombi- nation aus der Mitgliedschaft im BWE und dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ratsam, um die Vorteile beider zu nutzen und die jeweiligen Nachteile zu beseitigen.

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