Tipp 10.2 - Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtvers. für...

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Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Wohnungseigentümergemeinschaften werden in den meisten Fällen von einer Hausverwaltung betreut. Diese ist unter anderem dafür verantwortlich, für ausreichenden Ver- sicherungsschutz der Gemeinschaft zu sorgen. Daher wird neben der Wohngebäudeversicherung, welche für Schäden am Gebäude einsteht, auch eine Haus- und Grund- besitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Hausver- walter hat somit seine Verpflichtung gemäß des Wohnungs- eigentumsgesetzes erfüllt.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hält die Eigentümergemeinschaft von Schadenersatzansprüchen, die gegen sie geltend gemacht werden frei.

Dies bedeutet zum einen, dass die Versicherung bei berechtigten Ansprüchen die Schadenersatzzahlung für die Eigentümergemeinschaft übernimmt oder zum anderen, dass der Versicherer unberechtigte Ansprüche im Sinne der Eigentümergemeinschaft abwehrt.

Der Versicherer zahlt beispielsweise, wenn ein loser Dachziegel einen Passanten trifft oder ein parkendes Auto beschädigt. Der Versicherer leistet auch, wenn ein an einer Dachrinne festgefrorener Eiszapfen abbricht und den Nachbarn verletzt oder wenn ein Besucher auf dem nicht geräumten und gestreuten Grundstück ausrutscht und sich ein Bein bricht.

Dies sind Situationen, in denen die Eigentümergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet.

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