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Versicherungen für Hausbesitzer II

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Auch von einem Öl- oder Flüssiggastank geht eine gewisse Gefahr aus. Gelangt das Öl oder Flüssiggas ins Erdreich, entsteht ein Umweltschaden. Das Gesetz sieht vor, dass der Öl- oder Flüssiggastankbesitzer für alle Schäden durch den Inhalt des Tanks, unabhängig vom Verschulden, haftet. Betreiber einer Tankanlage haften auch für die Fehler beim Betanken durch das Lieferunternehmen. Die Gewässerschadenhaftpflicht sorgt für Sicherheit, denn Kosten für das Abbaggern und Entsorgen des verseuchten Erdreichs erreichen ohne Mühe sechsstellige Beträge.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Verwal- tungsbeirat:

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird meist ein Verwaltungsbeitrat bestimmt. Dieser soll den Verwalter in seinen Tätigkeiten überprüfen. Wie dem Verwalter, können jedoch auch dem Beirat Fehler bei der Prüfung unterlaufen.

Hieraus resultierende Vermögensschäden lassen sich durch eine Vermögensschaden-haftpflichtversicherung für Verwal- tungsbeiräte absichern.

Vermieterrechtsschutzversicherung

Bei Problemen mit dem Mieter (bspw. Mietrückstände, Verstöße gegen die Hausordnung,…) hilft oft nur ein Rechtsanwalt. Die hier entstehenden Kosten können durch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

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