Versicherungen für Hausbesitzer

Versicherungen für Hausbesitzer

Wohngebäudeversicherung:

Hier ergeben sich die meisten Möglichkeiten, den Versicher- ungsschutz zu variieren.

Alte Verträge aus der Zeit der Feuerpflichtversicherung sind zwischenzeitlich fast komplett vom Markt verschwunden. In nahezu allen Fällen besteht Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diverse Kosten, wie z.B. für Abriss, Aufräumung und Beseitigung von beschädigten Gebäuden oder deren Bestandteile, sind häufig - zumindest bis zu einem bestimmten Betrag - mitversichert.

Aufgrund der zunehmenden Wetterextreme (auch in der Region Berlin / Brandenburg) ist die Elementarschadendeckung immer öfter Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.

Aber es gibt auch Möglichkeiten den Versicherungsschutz zu erweitern, die noch nicht so verbreitet sind. Hier steht besonders der Starkregenschutz im Vordergrund. Entgegen der weit- läufigen Meinung sind Schäden durch Witterungsniederschläge nicht automatisch durch die Elementarschadendeckung abgesichert. Diese greift bedingungsgemäß nur, wenn es aufgrund der Niederschläge zu einer Überschwemmung des Grund und Bodens kommt und diese Überschwemmung ursächlich für den entstandenen Schaden ist.

Die Mitversicherung von Ableitungsrohen außerhalb des versicherten Grundstückes ist zwischenzeitlich ebenfalls zwin- gend notwendig geworden. Die Gesetzgebung sieht vor, dass Eigentümer bei Schäden an Abflussrohren die Wiederher- stellungskosten tragen müssen, auch wenn der Schaden zwischen der Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Abwassernetz entstanden ist.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Von Haus und Grundstück können in bestimmten Situationen auch Gefahren ausgehen. Wegen eines schlecht oder nicht geräumten Gehweges können Passanten stürzen und sich verletzen. Ein alter Baum oder umherfliegende Dachziegel beschädigen bei einem Sturm ein Auto. Ein Besucher verletzt sich an einem Nagel am alten Holzgeländer.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen Versicherungs-schutz zur Abwehr unberechtigter und zur Befriedigung berechtigter Ansprüche.

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